iSFP-Förderung 2026: Wann sich ein Sanierungsfahrplan noch lohnt
21.10.2026
Ein individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, kann weiterhin gefördert werden und bei späteren Sanierungsmaßnahmen finanzielle Vorteile bringen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten für den zusätzlichen iSFP-Bonus jedoch neue Regeln. Der Bonus von 5 Prozentpunkten wird nicht mehr pauschal auf jede passende Einzelmaßnahme gewährt. Beim Einfamilienhaus greift er erst, wenn die förderfähigen Ausgaben die maßgebliche Grenze von 30.000 Euro überschreiten, und dann nur für den darüberliegenden Betrag.
Gleichzeitig bleibt ein anderer Vorteil bestehen: Mit iSFP können bei bestimmten Effizienzmaßnahmen höhere förderfähige Ausgaben berücksichtigt werden. Ob sich ein Sanierungsfahrplan finanziell lohnt, hängt deshalb stärker als bisher vom Umfang und von der Kombination der geplanten Maßnahmen ab. Für den reinen Heizungstausch oder den Einbau einer Wärmepumpe gilt der iSFP-Bonus dagegen nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Erstellung eines iSFP wird im Rahmen der Energieberatung für Wohngebäude weiterhin mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst.
- Der maximale Zuschuss beträgt derzeit 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.
- Der 5-%-iSFP-Bonus für spätere Einzelmaßnahmen gilt seit dem 21. Juli 2026 erst oberhalb eines festgelegten Mindestinvestitionsvolumens.
- Für einen reinen Heizungstausch, beispielsweise den Einbau einer Wärmepumpe, gibt es keinen iSFP-Bonus.
- Der iSFP bleibt vor allem dann interessant, wenn mehrere energetische Maßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt und über einen längeren Zeitraum umgesetzt werden sollen.
Welche iSFP-Förderungen gibt es überhaupt?
Bei der iSFP-Förderung müssen zwei unterschiedliche Ebenen auseinandergehalten werden.
Die erste Ebene betrifft die Energieberatung und die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans selbst. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude derzeit mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind maximal 650 Euro Zuschuss möglich, bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten maximal 850 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften können zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von 250 Euro erhalten, wenn die Beratungsergebnisse im Rahmen einer Eigentümerversammlung erläutert werden.
Die zweite Ebene betrifft die spätere Umsetzung bestimmter Sanierungsmaßnahmen. Ein bereits vorhandener und entsprechend geförderter iSFP kann hier sowohl die maximal berücksichtigungsfähigen Ausgaben erhöhen als auch unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozentpunkten ermöglichen.
Der Bonussatz selbst wurde nicht abgeschafft. Er beträgt weiterhin 5 Prozentpunkte. Verändert wurde jedoch die Schwelle, ab der dieser Bonus gewährt wird.
| Punkt | Bis 20.07.2026 | Seit 21.07.2026 | |
|---|---|---|---|
| iSFP-Bonus | 5 Prozentpunkte | weiterhin 5 Prozentpunkte | |
| Eintrittsschwelle | keine vergleichbare neue Schwelle | Mindestinvestitionsvolumen entsprechend der Höchstgrenze ohne iSFP, mindestens 30.000 € | |
| Berechnung | nach vorheriger Fördersystematik | Bonus nur für den Betrag oberhalb der Schwelle | |
| Höchstgrenze beim EFH | bis 60.000 € mit iSFP | weiterhin bis 60.000 € mit iSFP |
Bei einem Einfamilienhaus liegt das relevante Mindestinvestitionsvolumen bei 30.000 Euro. Werden beispielsweise nur 20.000 Euro förderfähige Ausgaben beantragt, kann die Maßnahme zwar weiterhin grundsätzlich förderfähig sein, der zusätzliche iSFP-Bonus greift jedoch nicht.
Wichtig ist außerdem: Das Mindestinvestitionsvolumen muss im jeweiligen Antrag erreicht werden. Mehrere kleinere Anträge können für diese Schwelle nicht einfach zusammengerechnet werden.
Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten steigt auch die maßgebliche Schwelle.Für ein Wohngebäude mit drei Wohneinheiten nennt das Bundesministerium beispielsweise mindestens 60.000 Euro förderfähige Ausgaben. Wie viel zusätzliche Förderung bringt ein iSFP?
Der finanzielle Vorteil besteht seit der Reform nicht nur im 5-%-Bonus. Ebenso wichtig ist die höhere Grenze der förderfähigen Ausgaben.
Das lässt sich am Beispiel einer Maßnahme an der Gebäudehülle eines Einfamilienhauses zeigen. Die Grundförderung beträgt in diesem Beispiel 15 Prozent.
| Förderfähige Ausgaben | Ohne iSFP | Mit iSFP | Unterschied |
|---|---|---|---|
| 20.000 € | 3.000 € | 3.000 € | 0 € |
| 30.000 € | 4.500 € | 4.500 € | 0 € |
| 40.000 € | 4.500 € | 6.500 € | 2.000 € |
| 60.000 € | 4.500 € | 10.500 € | 6.000 € |
Bei förderfähigen Ausgaben von 40.000 Euro wird der Unterschied besonders deutlich.
Ohne iSFP werden bei einem Einfamilienhaus in diesem Beispiel maximal 30.000 Euro berücksichtigt. 15 Prozent davon ergeben einen Zuschuss von 4.500 Euro.
Mit iSFP können die gesamten 40.000 Euro berücksichtigt werden. Die Grundförderung von 15 Prozent ergibt zunächst 6.000 Euro. Der zusätzliche 5-%-Bonus gilt seit der Reform nur für die 10.000 Euro oberhalb der Schwelle von 30.000 Euro. Das ergibt weitere 500 Euro und damit insgesamt 6.500 Euro.
Der Vorteil gegenüber der Förderung ohne iSFP beträgt in diesem Beispiel 2.000 Euro.
Bei 60.000 Euro förderfähigen Ausgaben steigt der Unterschied weiter. 15 Prozent Grundförderung ergeben 9.000 Euro. Hinzu kommen 5 Prozent auf die 30.000 Euro oberhalb der Schwelle, also 1.500 Euro. Insgesamt ergibt sich damit ein möglicher Zuschuss von 10.500 Euro.
Die Beispiele sind vereinfachte Berechnungen nach dem Förderstand vom 28. Oktober 2026. Ob Ausgaben und Maßnahmen im konkreten Vorhaben tatsächlich förderfähig sind, muss individuell geprüft werden.
Für welche Maßnahmen gilt der iSFP-Bonus?
Der iSFP-Bonus ist weiterhin für bestimmte energetische Einzelmaßnahmen vorgesehen.Dazu gehören insbesondere Maßnahmen an der Gebäudehülle, beispielsweise die energetische Sanierung von Dach, Fassade, Fenstern oder Außentüren. Auch bestimmte Bereiche der Anlagentechnik außerhalb des Wärmeerzeugers sowie Maßnahmen zur Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung können grundsätzlich darunterfallen.
Deshalb muss zwischen dem gemeinsamen Sanierungsvorhaben und den Voraussetzungen der einzelnen Wohneinheiten unterschieden werden. Wird beispielsweise die zentrale Heizungsanlage eines Mehrfamilienhauses durch eine Wärmepumpe ersetzt, betrifft die technische Maßnahme zunächst das gesamte Gebäude. Für die Förderberechnung können darüber hinaus Angaben zu den einzelnen betroffenen Einheiten erforderlich sein.
Ein wichtiger Unterschied besteht beim Heizungstausch.
Wer lediglich einen Wärmeerzeuger ersetzt, beispielsweise eine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe austauscht, erhält dafür keinen zusätzlichen iSFP-Bonus. Die Heizungsförderung folgt einem eigenen Förderstrang.
Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Sanierungsfahrplan bei einer geplanten Wärmepumpe grundsätzlich ohne Nutzen wäre. Soll beispielsweise zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich die Fassade gedämmt, das Dach energetisch verbessert oder die Fenster erneuert werden, kann ein iSFP helfen, diese Maßnahmen technisch aufeinander abzustimmen.
Gerade bei älteren Gebäuden ist diese Reihenfolge relevant. Eine spätere Verbesserung der Gebäudehülle kann den Wärmebedarf verändern und damit Einfluss auf die Auslegung der Heizungsanlage haben.
Wann lohnt sich ein iSFP noch?
Wie sich die Anzahl der Wohneinheiten auf die Berechnung auswirkt, zeigt ein einfaches Beispiel mit zwei Wohneinheiten.
Rein finanziell ist der iSFP seit der Reform nicht bei jedem Vorhaben gleichermaßen interessant. Besonders sinnvoll kann er sein, wenn mehrere energetische Maßnahmen geplant sind, eine schrittweise Sanierung über mehrere Jahre vorgesehen ist oder die geplanten Investitionen die normale Förderhöchstgrenze überschreiten. Auch wenn noch nicht feststeht, welche Maßnahme zuerst umgesetzt werden sollte, bietet der Sanierungsfahrplan eine strukturierte Entscheidungsgrundlage. Der Vorteil liegt dabei nicht ausschließlich in der Förderung.
Bei einer energetischen Sanierung beeinflussen sich viele Maßnahmen gegenseitig. Eine neue Heizungsanlage, Dämmmaßnahmen, Fenster, Lüftung und die energetische Qualität der Gebäudehülle sollten nicht isoliert betrachtet werden. Weniger ausschlaggebend ist der Bonus dagegen bei einer kleinen Einzelmaßnahme deutlich unterhalb der maßgeblichen Schwelle. Gleiches gilt, wenn ausschließlich der Wärmeerzeuger ausgetauscht werden soll. Auch in diesen Fällen kann ein Sanierungsfahrplan planerisch sinnvoll sein.
Die Entscheidung sollte deshalb nicht allein anhand des zusätzlichen Förderbetrags getroffen werden. Ein iSFP ist eine Sanierungsstrategie. Er ersetzt jedoch keine Fachplanung, Genehmigungsplanung oder Ausführungsplanung für die einzelnen Maßnahmen.
Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan?
Die Kosten eines iSFP lassen sich nicht sinnvoll als einheitliche Pauschale angeben.Der Aufwand hängt unter anderem von Größe und Geometrie des Gebäudes, der Anzahl der Wohneinheiten, der Qualität der vorhandenen Unterlagen und dem erforderlichen Beratungsumfang ab. Für die Förderung ist deshalb weniger ein allgemeiner Marktpreis entscheidend als der konkrete Beratungsumfang.
Aktuell übernimmt das BAFA 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars bis zu den genannten Höchstbeträgen von 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern beziehungsweise 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Bei einer WEG kann für die Erläuterung der Ergebnisse in der Eigentümerversammlung zusätzlich der einmalige Zuschuss von 250 Euro hinzukommen. Welche Gesamtkosten und welcher Eigenanteil im konkreten Fall entstehen, sollte deshalb anhand des betreffenden Gebäudes und des vorgesehenen Leistungsumfangs kalkuliert werden.
Wie läuft die Erstellung eines iSFP ab?
Zu Beginn werden das Gebäude und das Beratungsziel betrachtet. Dabei wird geklärt, welche Ausgangssituation besteht, welche Sanierungsziele verfolgt werden und ob die Voraussetzungen für eine geförderte Energieberatung erfüllt sind. Anschließend ist das zum Zeitpunkt der Beratung geltende BAFA-Verfahren zu beachten.
Die Förderfähigkeit und die richtige Reihenfolge von Antragstellung und Beauftragung sollten geklärt sein, bevor die eigentliche Beratung beginnt. Im nächsten Schritt wird das Gebäude aufgenommen und energetisch bewertet. Dazu werden unter anderem Gebäudehülle und Anlagentechnik untersucht. Auf Grundlage des Ist-Zustands werden mögliche Sanierungsmaßnahmen entwickelt und zu einer sinnvollen Strategie zusammengeführt.
Bei einer schrittweisen Sanierung werden die Maßnahmen so angeordnet, dass spätere Schritte möglichst auf den vorherigen aufbauen. Nach der Abstimmung wird der individuelle Sanierungsfahrplan erstellt. Am Ende erhalten Sie die Dokumente „Mein Sanierungsfahrplan“ und die dazugehörige „Umsetzungshilfe“.
Der iSFP kann anschließend als Grundlage für die weitere Sanierungsplanung dienen. Für die Fördervorteile im Rahmen der BEG gilt grundsätzlich eine Nutzungsdauer des Sanierungsfahrplans von bis zu 15 Jahren.
Besonderheit in Baden-Württemberg
Für Eigentümer in Baden-Württemberg kommt eine zusätzliche Ebene hinzu. Der individuelle Sanierungsfahrplan des Bundes und der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg sind nicht identisch, können sich bei Wohngebäuden aber überschneiden. Ein nach Bundesvorgaben erstellter iSFP kann unter bestimmten Voraussetzungen auch als Sanierungsfahrplan im Sinne des baden-württembergischen EWärmeG anerkannt werden. Bei Wohngebäuden kann ein entsprechender Sanierungsfahrplan ein Drittel der Nutzungspflicht nach dem EWärmeG erfüllen.Der Pflichtanteil reduziert sich dadurch von 15 auf 10 Prozent.
Für diese Anerkennung darf der Sanierungsfahrplan beim Entstehen der Nutzungspflicht durch den Heizungstausch grundsätzlich nicht älter als fünf Jahre sein. Das ist von der bis zu 15-jährigen Gültigkeit des iSFP für Fördervorteile nach der BEG zu unterscheiden. Welche Anforderungen im konkreten Gebäude greifen, sollte deshalb gesondert geprüft werden.
Häufige Fragen zur iSFP-Förderung
Wie hoch ist die Förderung für die Erstellung eines iSFP?
Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude derzeit mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars.Der Zuschuss ist auf maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser beziehungsweise 850 Euro bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten begrenzt. Für WEG kann zusätzlich ein einmaliger Erläuterungszuschuss von 250 Euro möglich sein.
Bekomme ich den 5-%-Bonus auch für eine Wärmepumpe?
Nein. Der iSFP-Bonus gilt nicht für den reinen Austausch des Wärmeerzeugers. Der Einbau einer Wärmepumpe gehört zur gesonderten Heizungsförderung. Ein iSFP kann trotzdem sinnvoll sein, wenn zusätzlich Maßnahmen an Gebäudehülle oder Anlagentechnik geplant sind.
Wie lange ist ein iSFP gültig?
Für die Fördervorteile bei der Umsetzung von Maßnahmen kann ein iSFP grundsätzlich bis zu 15 Jahre genutzt werden. Davon zu unterscheiden sind andere rechtliche Anforderungen, beispielsweise die Anerkennung im Rahmen des EWärmeG Baden-Württemberg.
Muss ich alle Maßnahmen aus dem iSFP umsetzen?
Nein. Ein individueller Sanierungsfahrplan zeigt eine sinnvolle langfristige Strategie. Die Maßnahmen können schrittweise umgesetzt werden. Welche Maßnahmen tatsächlich realisiert werden, hängt von den Zielen, technischen Rahmenbedingungen und finanziellen Möglichkeiten der Eigentümer ab.
Kann ich die Reihenfolge der Maßnahmen ändern?
Ein iSFP stellt eine empfohlene Reihenfolge aufeinander abgestimmter Maßnahmen dar.Änderungen können möglich sein, sollten aber fachlich geprüft werden, da einzelne Sanierungsschritte Auswirkungen auf spätere Maßnahmen haben können.
Wer darf einen förderfähigen iSFP erstellen?
Für eine geförderte Energieberatung gelten Qualifikationsanforderungen. Die Beratung muss durch entsprechend zugelassene Fachleute durchgeführt werden. Qualifizierte Energieeffizienz-Experten können über die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gefunden werden.
Gilt ein iSFP nach einem Eigentümerwechsel weiter?
Der Sanierungsfahrplan bezieht sich in erster Linie auf das Gebäude und die darin vorgesehene Sanierungsstrategie. Bei einem Eigentümerwechsel sollte jedoch geprüft werden, welche Fördervoraussetzungen für spätere Maßnahmen und den neuen Eigentümer gelten.
Ist ein iSFP auch für eine WEG oder ein Mehrfamilienhaus möglich?
Ja. Auch für Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften können individuelle Sanierungsfahrpläne erstellt werden. Bei der Förderung und bei späteren Maßnahmen gelten allerdings teilweise andere Höchstgrenzen und Voraussetzungen als beim Einfamilienhaus.
Sanierung planen statt Einzelmaßnahmen sammeln
Seit der Reform vom Juli 2026 ist ein iSFP nicht automatisch mit einem zusätzlichen 5-%-Bonus auf jede Maßnahme verbunden. Gerade bei kleineren Einzelmaßnahmen fällt der unmittelbare finanzielle Vorteil deshalb geringer aus als früher.
Bei umfangreicheren oder schrittweisen Sanierungen kann der Sanierungsfahrplan dagegen weiterhin einen deutlichen Mehrwert bieten. Die höhere Grenze der förderfähigen Ausgaben, der mögliche Bonus oberhalb der jeweiligen Schwelle und vor allem die technische Abstimmung mehrerer Maßnahmen sollten gemeinsam betrachtet werden.
Sie möchten prüfen, welche Sanierungsstrategie zu Ihrem Gebäude, Ihrem Budget und den aktuellen Förderbedingungen passt? M:ING Moser Ingenieure unterstützt Sie mit Energieberatung und energetischen Konzepten bei der Einordnung und Planung der nächsten Schritte.